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FOTOGRAFIEREN VERBOTEN ...


oder zumindest, die Veröffentlichung von Aufnahmen von temporären Kunstwerken.

Schlagwörter und Phrasen wie „Wir sind das Volk“, „Staatsgebiet“, „Staat sind wir alle“ oder "Öffentlichkeit" kennen wir aus vielen Zusammenhängen. An diese Worte musste ich unweigerlich denken, als ich schon vor mehreren Jahren erfahren musste, dass nicht alles was wir sehen auch fotografiert oder später auch gezeigt werden darf.


Der Hamburger Hafen, und damit ein touristisch wichtiges und sehr weiträumiges Gebiet, wird im Moment durch eine Riesenmenge von blauen Leuchtstoffröhren illuminiert.

Unisono versprachen sich die zuständigen Stadtoberen und Organisatoren, dass die Bilder davon um die Welt gehen werden und die Attraktivität Hamburgs weltweit anpreisen werden.

Motive, welche jedem Fotografen die Freudentränen in die Augen treibt. Aber auch die vielen Smartphonebesitzer finden neben dem inzwischen obligatorischen Selfies viele Gelegenheiten ihren Hamburg Besuch zu dokumentieren. Da liegt es nahe ein solches Bild auf seinem Instagram oder Facebook Account zu veröffentlichen. Aber die Überraschung liess nicht lange auf sich warten. Per e-mail flatterte die Rechnung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst im Auftrag des Künstlers ins Haus. 28 Euro stehen für diese Art der Nutzung in der Gebührentabelle – muss ja alles seine Ordnung haben.

Auch wenn dies in den Vorjahren gelebte Praxis war, wurde dieser Umstand dieses Jahr von den Medien aufgegriffen und war auf einmal ein Thema mit öffentlichem Interesse.

Wie schon geschrieben, diese Praxis der Gebührenerhebung ist nicht neu. Nur in den vergangenen Jahren waren es nur die Fotografen die zur Kasse gebeten wurden. Jetzt durch die Smartphonefotografen gab es eine ganz andere Öffentlichkeit, und es dauerte auch nicht lange, bis der Künstler einlenkte und die Bilder für die Nutzung in den Sozialen Medien freigab.


Soweit so gut, die Freigabe galt allerdings nicht für Influencer, Blogger und Fotografen, die ihre Bilder generell, und sei es nur im Nebenerwerb, kommerziell verwerten. Für sie gilt weiter die Gebührentabelle. Nun gut, in Hamburg als Medienstadt gibt es doch relativ viele Menschen, die Bilder zu gewerblichen Zwecken erstellen, und sei es nur für den Kalender, der im Kollegenkreis verkauft wird. Und während der 10 Tage dauernden Illumination kommt man selbst wenn man will nicht drumherum auch mal blaue Neonröhren im Bild zu haben.

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig. Der Künstler hat das Recht auf seiner Seite. Eine temporär errichtete Kunstinstallation ist urheberrechtlich geschützt, und eine Bildveröffentlichung jedweder Art ist gebührenpflichtig. Schon als der Künstler Christo den Reichstag verhüllte gab es eine Vielzahl von Rechtstreitereien.


Aber was ist eigentlich mit meinem Recht als Bürger? Es gibt in Deutschland die Panoramafreiheit, die es mir gestattet, von öffentlichem Grund fotografieren zu dürfen. Demgegenüber stehen Dinge, wie das Hausrecht, welches wie z.B. die Potsdamer Schlossanlagen schützt. Hier hat die Stiftung das Gelände eingezäunt und sorgt für Sichtschutz. Jeder der das Gelände betritt weiß, dass Fotografieren erlaubt, Veröffentlichung allerdings verboten ist. Aber wenn man an den Hamburger Landungsbrücken Schiffe fotografiert, womit beispielsweise Schiffsfotografen ihren Lebensunterhalt verdienen, kommt die gelebte Praxis des Veröffentlichungsverbotes, einem Berufsverbot gleich.

Ich habe nichts dagegen, dass ein Künstler seine Kunst in der Öffentlichkeit praktiziert. Dann darf er sich aber m.E. auch nicht darüber wundern, wenn diese als Teil der Öffentlichkeit, von der Öffentlichkeit aufgenommen und entsprechend konsumiert und darüber kommuniziert wird. Ein Schutz seiner Kunst zu Lasten der Öffentlichkeit ist für mich eine Respektlosigkeit und nicht gesetzlich schützbar. Wenn er das nicht will, soll er mit seinen blauen Lampen in eine abschliessbare alle gehen.


Nur mal so für Interessierte, auch Dinge, wie die Leuchttürme auf dem Sylter Ellenbogen, der AIDA Mund oder die in Hamburg so sehr beliebte Queen Mary II und viele Gebäude genießen Schutz und dürfen nicht ohne weiteres kommerziell verwertet werden. Und wer meint, den so wunderbar beleuchteten Eifelturm seinen Freunden zeigen zu müssen, wird u. U. schnell Post mit einer Zahlungsaufforderung bekommen. Ich hoffe für mein Foto ohne Gebührenrechnung auszukommen ...

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